Die Nutzung des Internet durch ein Unternehmen schließt
oft die eigene Präsenz, z.B. durch einen Web Server, mit ein. Hierzu muss ein Name für
den Server eingetragen werden. Dieser Name sollte m&oulm;glichst direkt mit dem Unternehmen in
Verbindung zu bringen und muss weltweit eindeutig sein. Der Name bzw. der URL des Servers
kann durchaus verschieden aufgebaut werden, Beispiele hierfür sind (Unternehmen Firma
GmbH):
onlinedienst/user/firma
An Stelle von 'onlinedienst' steht bei einem Anschluss über einen Onlinedienst dann der
Name des entsprechenden Dienstes. Vorteil dieses Namens ist, dass verschiedene Dienste
auch für kommerzielle Benutzer kostenlos bzw. kostengünstig die Möglichkeit bieten,
eine eigene Homepage bzw. einen Web Server anzubieten. Die Einrichtung wird meist
ausführlich erklärt und ist daher relativ einfach. Nachteilig könnte sein,
dass im
'eigenen' Namen der Name des Online-Dienstes vorhanden ist.
Beispiel für die Homepage:
http://www.onlinedienst.com/user/firma/index.html
oder
http://user.onlinedienst.com/firma/index.html
www.provider.de/firma oder www.firma.provider.de
Dieser Name findet sich oft, wenn das Unternehmen bei seinem Provider keinen eigenen
Server betreibt, sondern seine Daten in einem Bereich des Web Servers des Providers zur
Verfügung stellt. Vorteil ist auch hier, dass die Kosten meist geringer als bei einem
eigenen Server sind, der oben genannte Nachteil bezüglich des Namens gilt auch hier.
Beispiel für die Homepage:
http://www.provider.de/firma/index.html
oder
http://www.firma.provider.de
www.firma.de bzw. www.firma.com
Durch diese Namen wird wirklich eindeutig das eigene Unternehmen bezeichnet, das
Unternehmen hat eine eigene Domain. Der hier als Beispiel genannte Web Server kann
entweder als eigene Maschine beim Provider untergestellt oder auch als virtueller Server
auf einer Maschine des Providers eingerichtet sein. Der eigene Server kann sich auch im
unternehmenseigenen Netzwerk befinden. Die Anbindung dieses Netzwerkes sollte über eine
genügend groß dimensionierte Leitung, die von intern als auch von extern aufgebaut
werden kann (Router-Wählverbindung) oder eine Festverbindung vorgenommen werden. Die
Öffnung des eigenen Netzwerkes zum Internet sollte unbedingt so eingerichtet sein,
dass
die vertraulichen Daten des Unternehmens nicht aus dem Internet abrufbar oder gar
manipulierbar sind! Hierzu eignet sich z.B. der Einsatz von
Firewalls und gute Authentisierungsmechanismen.
Beispiel für die Homepage:
http://www.firma.de/index.html
oder kurz
http://www.firma.de
Der Weg zum eigenen Namen:
Festlegung des Namens:
Es besteht die Möglichkeit, über den Internet-Provider entweder eine
deutsche Domain (de) beim DENIC in
Frankfurt oder bei einem entsprechenden Registrar eine internationale (z.B. com, net)
Domain beantragen zu lassen. Ebenso besteht bei einigen Providern auch die Möglichkeit,
andere internationale Domains zu registrieren. Hierbei sind natürlich die
Vergaberichtlinien des zuständigen NIC zu beachten.
Neben den klassischen Top-Level Domains gibt es inzwischen auch die sog.
neuen gTLD.
Die Kosten für die Eintragung einer Domain können, abhängig von der Top-Level Domain (de,
com, ...) und vom Provider, unterschiedlich sein. Meist fallen einmalig Kosten für
die Registrierung des Domain-Namens und Einrichtung der Nameserver an, zusauml;tzlich können
noch monatliche Kosten für die Domain auftreten (Pflege).
Unterschieden wird die volle Konnektierung einer Domain, dieses ist
heute der Normalfall. Aber es besteht auch die Möglichkeit, eine sog. MX-Domain zu
beantragen. Mit dieser ist dann nur die Nutzung von E-Mail möglich. Bis zum 1.2.1997
konnte auch eine Domain nur reserviert werden, damit zumindest der Name bereits gesichert
ist. Dieses ist heute nicht mehr durchführbar.
Zuerst muss der eigene Name, mit dem sich das Unternehmen im Internet
präsentieren miöchte, festgelegt werden. Da bereits viele Namen vergeben sind, kann es
sein, dass auch der eigene Name für eine Firma gleichen Namens bereits eingetragen ist.
Derzeit sind alleine in Deutschland weit über 14.000.000 Domains
unterhalb von de
eingetragen (Grafik). Es
empfiehlt sich daher dringend, dass auch Alternativen mit berücksichtigt werden! Es gibt
hierzu durchaus verschiedene M&luml;glichkeiten. Eine davon wäre, z.B. als Domain an Stelle
von firma.de die Domain firma-gmbh.de registrieren zu lassen.
Beim Namen der Domain wird zwischen Groß- und Kleinschreibung nicht
unterschieden.
Der Name der Domain ist weltweit eindeutig und später abrufbar. Daher
durften früher in dem Namen der Domain (wie auch im Namen des Servers) keine (deutschen)
Sonderzeichen enthalten sein - also keine ä, ö, ü, ß. Diese Beschränkung wurde vor einiger
Zeit aufgehoben, indem die DENIC eG. auch Registrierungsaufträge für Domainnamen mit
Umlauten (sogenannte Internationalized Domain Name (IDN)) annimmt.
Näheres hierzu finden Sie im
Domainrichtlinien.
Andere Sonderzeichen wie z.B. $, %, & oder _ dürfen auch heute nicht genutzt werden.
Der Bindestrich ist erlaubt, allerdings nicht als erstes oder als letztes Zeichen des Namens. Auch ist
er an der dritten ound vierten Stelle des Namens ebenfalls nicht erlaubt.
Die Domain muss mit einem Buchstaben oder einer Zahl beginnen.
Der Name musste bis 23.10.2009 bei einer Domain unterhalb von de
eine Länge von mindestens 3 Zeichen haben, mindestens einen Buchstaben enthalten, durfte
nicht einer Top-Level Domain entsprechen. Diese Beschränkungen sind nun
abgeschafft,
so dass auch z.B. reine Zifferndomains registriert werden können. Speziell die neu freigegebenen Domains
mit einem oder zwei Zeichen werden wohl schnell vergeben sein.
Bei Registrierung einer Domain sind heute nur noch die maximale Länge von 63 Zeichen
(ohne Top-Level Domain) und die rechtlichen Gegebenheiten zu beachten. Wichtig ist natürlich,
dass die gewünschte Domain noch nicht registriert ist.
Festellen, ob der ausgewählte Name noch frei
ist:
Da bereits sehr viele Namen vergeben sind, kann es durchaus vorkommen,
dass der
gewünschte Name bereits für ein anderes Unternehmen registriert ist. Es
lässt sich
allerdings unterhalb der Domain de beim DENIC überprüfen, ob der Name bereits
vergeben ist: Über die Nutzung des whois-Suchdienstes
lässt sich einerseits herausfinden, ob eine Domain noch frei ist. Andererseits, wenn sie
nicht mehr frei ist, sind hier Informationen über die Domain, das Unternehmen und Personen
abrufbar.
Über Verisign und andere Registrars sind insgesamt inzwischen viele
Millionen com-Domains registriert. Auch hier lässt sich überprüfen, ob die
Domain bereits konnektiert ist.
Für die Suche nach freien Domains unterhalb anderer Top-Level
Domains empfiehlt sich der AllWhois-Server. Von hier aus sind Links zu allen NIC's
geschaltet, über die Domainabfragen getätigt werden können.
Auswahl des Partners, über den der Name registriert werden soll: Im Normalfall wird die Registrierung der Domain über den
Internetprovider, über den das Unternehmen an das Internet angeschlossen werden soll,
vorgenommen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder ist der Provider selbst
Mitglied
in der DENIC eG. Dann kann er den Antrag auf die Registrierung
einer Domain unterhalb von de selbst an den DENIC schicken, oder er schickt es
über seinen 'Mutterprovider' bzw. eine andere Stelle nach Frankfurt. Dann kann es u.U.
sein, dass der Antrag wegen der längeren Wege etwas dauert.
Entsprechendes gilt auch für die Registrierung einer Domain unterhalb von com,
die über den InterNIC vorgenommen wird.
Eine Domain unterhalb von de kann auch ohne einen Provider
eingetragen werden.
Dieses wird dann über DENICdirect
durchgeführt. Dieser Weg, eine Domain zu
beantragen, dauert im Normalfall etwas länger. Von den Kosten her kann es durchaus sein,
dass die Registrierung über einen Provider günstiger ist.
Notwendige Angaben für den Antrag: Bei allen Fragen, die den Antrag betreffen, werden Sie von ihrem
Provider unterstützt. Im Antrag sind verschiedene Angaben zu machen (Beispiel für den
vollen Anschluss einer Domain an das Internet):
descr: Unter dem ersten Punkt sind Angaben
zur antragstellenden Organisation zu machen. Hier wird der Name des Unternehmens und die
Adresse eingetragen. Diese Organisation ist der Inhaber der Domain.
admin-c: Hier wird die Person angegeben, die
den administrativen Kontakt tätigt. Er muss in der vorher angegebenen Organisation sein.
Alleine der administrative Kontakt kann Entscheidungen, die Änderungen am Besitzer der
Domain, deren Anschluss und an anderen Einträgen in die Wege leiten.
tech-c: Hier wird der technische Kontakt der
Domain angegeben.
zone-c: Der sog. Zonenkontakt ist der
Ansprechpartner für Fragen, die den Nameservice der Domain betreffen. Es sollte die
Person sein, die für den Nameservice verantwortlich zeichnet.
Die drei Ansprechpartner können eine Person oder aber auch mehrere
Personen sein. Wenn Sie ihre Domain beantragen, sollte darauf geachtet werden,
dass das
Unternehmen in der descr genannt ist und der admin-c ein Mitarbeiter des Unternehmens ist.
Alle drei Angaben zu den Ansprechpartnern geschehen mit Hilfe der in
der RIPE-Datenbank verwendeten Kürzel (z.B.
ML486-RIPE). Über eine Schnittstelle zur Datenbank des RIPE kann überprüft werden, ob
der Mitarbeiter des Unternehmens, der für die administrative Seite der Domain
verantwortlich sein soll, bereits beim RIPE registriert
ist. Wenn er noch nicht eingetragen ist, kann dieses vom Provider vorgenommen werden.
nserver: Hier werden die Namen und die IP
Adressen der Nameserver für die Domain angegeben. Es müssen zusammen mit dem Einreichenn
des Antrages beim DENIC mehrere Nameserver in Betrieb sein und autoritative Antworten
für die Domain geben. Dazu müssen sich die Timings, die
der Master Nameserver seinen Slaves und anderen anfragenden Nameservern mitgibt, in
bestimmten Grenzen bewegen. Dieses wird überprüft, bevor die Eintragung vorgenommen
wird. Auch für Anträge, die über den InterNIC getätigt werden, sollten mehrere
Nameserver in Betrieb sein. Normalerweise wird im Unternehmen der
Master Nameserver
betrieben und der Provider stellt die notwendige Redundanz durch den Betrieb eines oder
mehrere Slave Nameserver sicher. Auch in diesem Punkt unterstützt der Provider seine
Kunden.
Es sind noch mehrere Schlüsselworte vorhanden, die aber dann vom
Provider entsprechend ausgefüllt werden. In der Richtlinie des DENIC kann dieses detailliert
nachgelesen werden.
Die am häufigsten gestellten Fragen und die entsprechenden Antworten
sind in einer FAQ Liste
des DENIC
zusammengestellt.
Was passiert, wenn...
...die Domain bereits an jemand anderes vergeben ist?
Durch die Angabe des administrativen Kontaktes beim Antrag auf die Domain ist ein
Ansprechpartner festgelegt. Dieser kann von dem Unternehmen, das die Domain fiür sich
beanspruchen möchte, kontaktiert werden. Unter Umständen ist es möglich, die Domain
mittels einer Konnektivitätskoordination (KK) von dem einen auf das neue Unternehmen
umzuschreiben.
...die Domain bereits vergeben ist, Sie aber den Namen
rechtlich geschützt haben?
Derzeit sind sehr viele Streitfälle anhängig, in denen Unternehmen rechtliche
Auseinandersetzungen wegen der Namen von Domains haben. Speziell sind patent- und
markenrechtliche Punkte beim Antrag zu beachten. Einige Hinweise zur Vergabe von
Domain-Namen und Recht hat der DENIC zusammengestellt. Eine Liste von Urteilen
findet sich auch hier, wobei auch auf die gesetzlichen Grundlagen verwiesen
wird.
...die Domain zu einem anderen Provider 'mitgenommen' werden
soll?
Dieses ist möglich, der neue Provider muss beim DENIC eine KK anstoßen. Der Provider,
über den die Domain derzeit angeschlossen ist, wird um Zustimmung gebeten. Der Aufwand
ist (mindestens) der gleiche, wie die neue Beantragung einer Domain. Provider, die neue Domains
beantragen können, sind auch in der Lage, eine KK durchzuführen.
Näheres hierzu
findet sich ebenfalls beim DENIC.
...in der Antragsphase technische Probleme mit den Nameservern
auftreten?
Die Nameserver müssen bei der Eintragung in Betrieb sein und korrekte Antworten
für die Domain liefern. Wenn dieses nicht der Fall sein sollte, ist die Domain trotzdem
nicht für andere verfügbar. Der antragstellende Provider bekommt eine Mitteilung vom
DENIC, warum die Eintragung nicht vorgenommen werden konnte. Damit kann die technische
Grundlage für den Anschluss einer Domain erneut geschaffen werden, dieses
muss innerhalb
von 4 Wochen geschehen sein - so lange ist der Name der Domain reserviert.
Die reine Reservierung eines Namens ist schon seit vielen Jahren nicht mehr möglich
Für die Richtigkeit der Angaben
kann keine Gewähr übernommen werden. |